Personal, Betreuungsschlüssel & Springer
Wenn für das Betreuungspersonal 15 € statt 22 € und für die pädagogische Leitung 35 € statt 30 € bezahlt werden – gleicht sich das gegenseitig aus?
Es gleichen sich keine Beträge gegenseitig aus. Für Betreuungspersonal und pädagogische Leitung gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Anerkannt werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten, jeweils bis zum festgelegten Maximalbetrag. In diesem Beispiel sind das 15 € für das Betreuungspersonal und 30 € für die pädagogische Leitung. Da es sich um zwei unterschiedliche Funktionen handelt, werden die Höchstbeträge getrennt voneinander angewendet.
Beim Betreuungspersonal ist es jedoch zulässig, dass einzelne Betreuungspersonen weniger oder mehr als 22 € pro Stunde erhalten, solange die gesamten Personalkosten für das Betreuungspersonal im Rahmen der insgesamt förderfähigen Personalkosten bleiben.
- Nummer: 16
- Datum: 10.03.2026
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