Beiträge für öffentliche und private Körperschaften - Bereich Familie
Informationen für Gemeinden, Organisationen, Vereine und Arbeitgebende
Öffentliche und private Körperschaften, die Kleinkindbetreuung, Kinderbetreuung in den Schulferien und ergänzend zur Schule bieten sowie Organisationen, die Familienbildung anbieten, werden vom Land über die Familienagentur mit Beiträgen unterstützt. Vom Land unterstützt werden auch familienfreundliche Betriebe, die mit dem Audit „familieundberuf“ zertifiziert sind.
Informationen, Zugangsvoraussetzungen, notwendige Dokumente, Gesetzesbestimmungen, Termine und FAQ sind in den einzelnen Diensten aufgelistet.
Wichtige Informationen enthalten auch die Servicemeldungen am Ende dieser Seite.
Kleinkindbetreuung
Für Gemeinden, private und öffentliche Körperschaften sowie Arbeitgebende, die Kinderbetreuung anbieten
Außerschulische Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche (Ferienbetreuung)
Beiträge für Anbieter, die Initiativen zur pädagogisch qualifizierten Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen während der Schließungszeiten der Schulen (Ferienbetreuung) anbieten
FAQ - Fragen und Antworten zur Beitragsvergabe
Beiträge für Projekte der außerschulischen Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche
Beiträge für öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen, die Projekte zur außerschulischen und ergänzenden Betreuung und Begleitung an Kindergarten- oder Schultagen nachmittags anbieten
Familienbildung
Für öffentliche und private Körperschaften sowie Einrichtungen für familienbildende Tätigkeiten, Projekte und Investitionen
audit familieundberuf
Für Arbeitgebende, die den Auditierungsprozess audit familieundberuf beginnen, gibt es Beiträge für die Zertifizierungskosten und erhöhte Beiträge für bereits zertifizierte Betriebe.
Servicemeldungen
Beiträge 2027
Derzeit ist es aufgrund eines technischen Fehlers in einigen Diensten nicht möglich, die neuen Formulare für die Beitragsansuchen 2027 sowie für den Antrag um Auszahlung hochzuladen.
Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Unterlagen hier für Sie zusammengestellt:
Familienbildung - Projekte
Beitragsanträge für Projekte, die zwischen Januar und Mai 2027 stattfinden, müssen bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.
- Antrag um Beitrag 2027
- Anlage Projekte 2027
- Datenblatt angestelltes Personal
- Anlage Spielgruppe gemäß Art. 5
- Anlage Spielgruppe gemäß Art. 5bis
- Anlage Spielgruppe gemäß Art. 5bis_ex KITA
Den Antrag um Auszahlung des Beitrages und des entsprechenden Vorschusses müssen Sie bis zum 31. Dezember des auf die Gewährung folgenden Jahres stellen.
Familienbildung - Investitionen
Beitragsanträge für Investitionen müssen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden, d.h. das Jahr, das dem Jahr vorangeht, auf das sich die Investitionsausgaben beziehen.
Die Abrechnung des Investitionsbeitrags und des entsprechenden Vorschusses muss innerhalb 31. Dezember des auf die Gewährung folgenden Jahres erfolgen.
Jede Gemeinde muss einen Entwicklungsplan für den Ausbau der Kleinkindbetreuungsdienste ausarbeiten, der jährlich aktualisiert und bis einschließlich 30. November der Familienagentur übermittelt wird.
Der Entwicklungsplan ist ein mit den Trägerkörperschaften abgestimmtes strategisches Planungsinstrument, das sich an der Befriedigung des effektiven Betreuungsbedarfs der Nutzerfamilien im Gemeindegebiet und an der optimalen Nutzung der Strukturen und Dienste orientiert.
- Hier finden Sie das Formular für den Entwicklungsplan 2027: Ausbauplan der Gemeinden für die Kleinkindbetreuung im Jahr 2027
- Frist: 30.11.2026
- Rechtliche Grundlage: Genehmigung der Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und der Tagesmütter-/Tagesväterdienstes - Beschluss vom 30. Juli 2019, Nr. 666 (Art. 2)
Förderhinweis - Verwendung des Logos durch Förderempfänger
Alle Förderempfänger des Landes, denen Beiträge, Zuschüsse oder sonstige finanzielle Unterstützung gewährt werden, sind verpflichtet, auf diese Förderung hinzuweisen.
Dadurch sollen Maßnahmen, Initiativen und Projekte, die vom Land unterstützt werden, der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden.
Die Förderung durch das Land ist von natürlichen Personen sowie von privaten und öffentlichen Körperschaften im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, in der Werbung in klassischen und sozialen Medien sowie auf ihrem Webauftritt bekannt zu machen.
Um die Unterstützung bzw. Förderung durch das Land sichtbar zu machen, verwenden die Förderempfänger ausschließlich das offizielle Logo des Landes Südtirol und halten sich bei dessen Anwendung an die geltenden Richtlinien für Förderempfänger.
- Corporate design des Landes - Verwendung des Logos durch Förderempfänger
- Richtlinien für Förderempfänger
- Logo des Landes in verschiedenen Varianten und Farben - Download
Pflicht der Transparenz und Veröffentlichung
Es wird auch darauf hingewiesen, dass private Körperschaften zur Veröffentlichung der erhaltenen Beiträge verpflichtet sind. (Artikel 1, Absätze 125-129 des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124)
Eine Übersicht der aktuellen Fälligkeiten in den jeweiligen Beitragsbereichen finden Sie hier: Übersicht Termine für die Beitragsanträge 2026
Seit 01.01.2026 können die ONLUS, obwohl sie rechtlich noch bis zum 31.03.2026 bestehen, nicht mehr die Befreiung von der Anwendung des Steuerrückbehalts von 4% beantragen. STEUERRÜCKBEHALTE AUF BEITRÄGE VON ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 DES Dpr 600/73 (C.R. 7.01)
Deshalb ist die Zusendung des Erklärungsformulars für die Anwendung der 4%-Akontosteuer auf Beiträge an die Familienagentur mittels PEC familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it notwendig, in dem eine der vorhandenen Optionen auswählt wird.
Der Antragsteller muss das Erklärungsformular:
- für alle bereits eingereichten Beitragsanträge ab 01.01.2026 nachträglich übermitteln, wobei anzugeben ist, auf welchen Antrag sich das Erklärungsformular bezieht.
- für alle künftigen Beitragsansuchen und
- für alle Abrechnungen beilegen.
=> Erklärungsformular für die Anwendung der 4%-Akontosteuer auf Beiträge (Download)
Letzte Aktualisierung: 21/10/2026