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Obligatorischer Vaterschaftsurlaub

Väter im Angestelltenverhältnis (im öffentlichen Dienst oder im Privatsektor) sind per Gesetz verpflichtet, nach der Geburt ihres Kindes bzw. nach einer Adoption oder Anvertrauung eines Kindes zehn Tage obligatorischen Vaterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen.

Die verpflichtenden Vaterschaftstage werden voll entlohnt. Die Tage können auch einzeln genommen werden.

Der Pflichturlaub von 10 Arbeitstagen kann wie folgt genommen werden:

  • innerhalb der 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und der 5 Monate nach der Geburt (Adoption und Pflege);
  • während des Mutterschaftsurlaubs der berufstätigen Mutter.

Rechtliche Grundlagen

Die zehn Tage müssen ab zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und innerhalb der ersten fünf Lebensmonate des Kindes genossen werden. 

Bei Mehrfachgeburten stehen Vätern 20 Tage obligatorischer Vaterschaftsurlaub zu.

Der obligatorische Urlaub steht auch der nicht leiblichen Mutter in einem gleichgeschlechtlichen Frauenpaar zu, sofern die Eltern als gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft standesamtlich eingetragen sind.

In Fällen, in denen die Mutter des Kindes verstorben oder schwer erkrankt ist, das Kind verlassen hat bzw. dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, geht die gesamte oder verbleibende Mutterschaftszeit auf den Vater über. In diesem Fall genießen Väter während dieser Zeit ebenfalls Kündigungsschutz.

Letzte Aktualisierung: 10/02/2026