Tagesmuter/Tagesväter
Tagesmütter und Tagesväter sind ausgebildete Fachkräfte, die Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, die noch nicht den Kindergarten besuchen, bei sich zu Hause betreuen.
Tagesmütter und Tagesväter in Südtirol
Dauer und Häufigkeit der Betreuung können dabei individuell zwischen Familie und Tagesmutter ausgemacht werden. Bei Bedarf können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr von Tagesmüttern betreut werden.
Tagesmütter werden über Sozialgenossenschaften vermittelt, die auch für die Qualitätssicherung der Betreuung Verantwortung tragen.
Das Land fördert über die Familienagentur Sozialgenossenschaften, die Tagesmütter/Tagesväter vermitteln.
Kosten
Die Kosten hängen von der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Familie ab und bewegen sich zwischen einem Mindestsatz von 0,90 Euro und einem Höchstsatz von 3,65 Euro pro Stunde.
Der Stundentarif der Nutzerfamilien umfasst sämtliche Kosten, auch für Windeln, sämtliche Mahlzeiten sowie Hygieneprodukte. Für Sonderwünsche und -anschaffungen der Eltern müssen die Familien selbst aufkommen.
Zur Beantragung einer Tarifermäßigung können sich Familien an den Sozialsprengel wenden.
Dieser Tarif wird bei maximal 1920 Stunden Kinderbetreuung pro Jahr angewandt. Wenn ein Kind für mehr als 1920 Stunden pro Jahr von einer Tagesmutter betreut wird, dann müssen die Eltern den vollen Tarif bezahlen. Ebenso den vollen Tarif müssen Eltern bezahlen, wenn sie den Tagesmutter-Dienst weiterhin beanspruchen, obwohl das Kind bereits den Kindergarten besucht.
Der Tarif, den Familien für den Tagesmutter-Dienst zahlen müssen, macht nur ein Drittel der eigentlichen Gesamtkosten aus: Das Land (Familienagentur) und die Gemeinden kommen für den Großteil der Kosten auf.
Nicht in Rechnung gestellt werden:
- bei ganzjährigem Besuch der Einrichtung vier Wochen, in denen das Kind wegen Urlaubs abwesend ist, bzw. bei nicht ganzjährigem Besuch ein proportional reduzierter Zeitraum.
- Zu diesem Urlaubszeitraum kommen die Tage hinzu, an denen der Tagesmütter-/Tagesväterdienst wegen Urlaubs nicht erbracht wird.
Informationen: Tarif zu Lasten der Nutzerfamilien Art. 9, Beschluss vom 30. Juli 2019, Nr. 666
Sozialgenossenschaften, die Tagesmütter oder Tagesväter vermitteln
Letzte Aktualisierung: 02/12/2025