Welche Qualifikationen sind für die pädagogische Leitung, das Betreuungspersonal sowie das Betreuungspersonal für Kinder mit besonderen Bedürfnissen..
Welche Qualifikationen sind für die pädagogische Leitung, das Betreuungspersonal sowie das Betreuungspersonal für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (KmB) erforderlich?
Es bestehen keine ausdrücklichen Vorgaben hierzu. Als pädagogisch qualifiziertes Betreuungspersonal gelten Personen mit einer anerkannten pädagogischen Ausbildung oder einer gleichwertigen Qualifikation im Bildungs- bzw. Betreuungsbereich.
Die Entscheidung darüber, welche Nachweise anerkannt werden und welches Personal die erforderlichen Kompetenzen besitzt, liegt im Ermessen des Trägers.
Wesentlich ist jedoch, dass interne Schulungen die vorgegebenen Inhalte vollständig abdecken, das Personal umfassend ausbilden und gezielt auf seine Aufgaben vorbereiten. So wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden ihre Rolle fachlich fundiert und professionell ausüben können.
Bitte beachten Sie außerdem die Informationen des Beschlusses der Landesregierung bezüglich der Unterlagen, die dem Auszahlungsantrag beizulegen sind.
- Nummer: 15
- Datum: 09.03.2026
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