Restkostenpauschale
Wie wird die Restkostenpauschale berechnet, und werden Kinder mit Beeinträchtigungen bei der Berechnung der Gruppengröße berücksichtigt?
Die vorgegebene Restkostenpauschale wird auf Grundlage der Anzahl der Gruppen berechnet. Kinder mit Beeinträchtigungen werden dabei nicht zur Berechnung der Gruppengröße herangezogen. Die Höhe und Details der Restkostenpauschale sind im Beschluss der Landesregierung festgelegt.
- Nummer: 10
- Datum: 10.03.2026