Allgemeine Fragen
Wie werden vor Projektbeginn anfallende Ausgaben berücksichtigt?
Gemäß Artikel 10, Absatz 2, Buchstabe e) des Landesgesetztes Nr. 8 vom 17. Mai 2013 „Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol“ müssen: „Die zur Förderung zugelassenen Ausgaben [..] unmittelbar mit der Organisation und Durchführung der Initiativen zusammenhängen. In Anbetracht der für die Planung und Vorbereitung erforderlichen Zeit können auch die vor Beginn der jeweiligen Initiative angefallenen Kosten berücksichtigt werden.“
Es ist allerdings auf die Rechnungsdaten zu achten.
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- Datum: 05.12.2025
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