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Inklusion

Kinder mit Behinderung: Welchen Unterschied gibt es bei der Gewährung/Abrechnung, ob ein Kind laut Gesetz eine Diagnose 104 oder Diagnose 170 hat?

Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen benötigen einen ärztlichen Befund gemäß Artikel 3 des Gesetzes 104/1992. Für Kinder mit einer Diagnose nach 104/1992 wird für jedes Kind ein qualifiziertes Betreuungspersonal anerkannt. Für Kinder mit einer Diagnose nach 170/2010 ist eine eigene Betreuungsperson nicht vorgesehen.

  • Nummer: 7
  • Datum: 10.03.2026