Inklusion
Kinder mit Behinderung: Welchen Unterschied gibt es bei der Gewährung/Abrechnung, ob ein Kind laut Gesetz eine Diagnose 104 oder Diagnose 170 hat?
Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen benötigen einen ärztlichen Befund gemäß Artikel 3 des Gesetzes 104/1992. Für Kinder mit einer Diagnose nach 104/1992 wird für jedes Kind ein qualifiziertes Betreuungspersonal anerkannt. Für Kinder mit einer Diagnose nach 170/2010 ist eine eigene Betreuungsperson nicht vorgesehen.
- Nummer: 7
- Datum: 10.03.2026